Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, soweit das Handelsrecht zu beachten ist.
Unsere Dienstleistungen:
- Jahresabschlusserstellung aller Rechtsformen ( wie z.B. Einzelfirmen, GmbH, AG, Vereine, OHG, KG, GmbH & Co KG)
- Umstellung von Gewinnermittlung auf Jahresabschluss und umgekehrt
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger nach dem Handelsgesetzbuch
- Elektronische Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzämter